Warum eine Strompreisgarantie mit Vorsicht zu genießen ist

Von André Gerisch, 19. Dezember 2017

Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie

Beim Thema Preisgarantie aber auch zu Kündigungsfristen machen Stromanbieter unterschiedliche Versprechungen. Vorsicht ist geboten bei Mindestlaufzeiten und eingeschränkten Preisgarantien.

Was steckt genau hinter der Preisgarantie?

Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie! Auf das Kleingedruckte kommt es an. Daran erkennt man schnell, auf welche Komponenten des Strompreises die Garantie bezogen wird. Dazu muss man folgendes wissen: Im Strompreis enthalten sind Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netzentgelte, der Anteil für die Strombeschaffung und den Vertrieb. Aber nur auf die letzten beiden Komponenten – also die Strombeschaffung und den Vertrieb – hat der Stromanbieter wirklich Einfluss. Auf den Gesamtstrompreis gesehen machen die Beschaffung und der Vertrieb nur etwa ein Fünftel des Preises aus. Alle anderen Komponenten unterliegen staatlichen Einflüssen und können schwanken.

Deshalb geben viele Stromanbieter nur eine eingeschränkte Preisgarantie auf einzelne Komponenten des Strompreises, aber beispielsweise nicht auf die möglicherweise schwankende EEG-Umlage oder auf Netzentgelte.

ORIGINAL ENERGIE gibt jedoch auf alle Preisbestandteile von ORIGINALSTROM ONLINE eine einjährige Preisgarantie. Das bedeutet, dass der Strompreis pro Kilowattstunde (kWh) ein Jahr lang auf den Cent genau bleibt wie er vereinbart ist.

Damit unterscheidet sich die Strompreisgarantie von ORIGINAL ENERGIE von der vieler anderer Anbieter. Wenn Steuersätze oder Netzentgelte steigen, geben andere Anbieter Preisveränderungen meist an den Verbraucher weiter.

Wie lange läuft ein Stromvertrag?

Stromlieferverträge werden meist ohne Befristung geschlossen, also ohne festes Enddatum. Häufig verlangen Stromanbieter jedoch Mindestvertragslaufzeiten. Auf Kündigungsfristen sollten Verbraucher deshalb ganz genau achten.

ORIGINALSTROM ONLINE bietet über die umfassende Preisgarantie hinaus die monatliche Kündbarkeit. Verbraucher können jederzeit ohne Mindestlaufzeit kündigen und den Stromliefervertrag zum Ende des folgenden Monats beenden.

Also ist vor Vertragsabschluss immer genau zu prüfen, wie Kündigungsfristen geregelt sind und auf welche Preisbestandteile sich die Preisgarantie bezieht und auf welche nicht.