IHRE FRAGEN –
UNSERE ANTWORTEN (FAQ)
Bestellprozess
Ablauf
Das Datum des Anbieterwechsels ist zunächst abhängig von der Mindestlaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrages. Der Wechsel selbst findet in der Regel innerhalb von circa drei Wochen statt.
Ja, wir übernehmen mit Ihrer Anmeldung auch die Abmeldung bei Ihrem bisherigen Stromversorger.
Ja, das können Sie! Der Belieferungsstart darf jedoch nicht länger als 6 Monate in der Zukunft liegen.
Ja, er behält seine Gültigkeit – gemäß den Bedingungen der Preisgarantie in den AGB.
Wir senden sie Ihnen per E-Mail zu.
Sie haben eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Sie beginnt ab der Zustellung der Vertragsbestätigung. Ein Musterformular finden Sie
hier.
Wir kündigen Ihren Vertrag an Ihrer alten Adresse und erstellen unter Angabe Ihrer neuen Adressdaten einen neuen Vertrag. Bitte teilen Sie uns circa einen Monat vor Ihrem Umzug Ihre neue Adresse per E-Mail mit. Ihre Adressdaten können Sie auch bequem im Kundenportal verwalten.
Nutzen Sie einfach den Tarifrechner, um Ihr bevorzugtes Produkt abzuschließen. Sie werden dann automatisch bei Original Energie angemeldet und Ihr Vertrag bei den Stadtwerken Oranienburg wird beendet.
Preis
Nein. Wir finden es wichtiger, Ihnen einen günstigen und fairen Tarif anbieten zu können. Ohne Schnörkel, ohne Haken, einfach ein Preis.
Grundsätzlich ist Ihr Preis abhängig vom Netzgebiet Ihres Wohnortes. Der größte Preisbestandteil (ca. 75 %) ist staatlich reguliert und nicht von uns beeinflussbar.
Ihr monatlicher Beitrag setzt sich dabei aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunden zusammen. Darin ist bereits alles enthalten
Steuern und Abgaben (ca. 54%):
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Förderung (ca. 21%)
- Mehrwertsteuer (19%)
- Stromsteuer (7%)
- Konzessionsabgaben (4%) (an die Kommune für Wegenutzungsrechte)
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Technik (KWK)-Förderung (ca. 2%)
- Netzentgeltbefreiung stromintensiver Betriebe (ca. 1%)
- Offshore-Umlage (ca. 0,1%)
Staatlich regulierte Netzentgelte (24%):
Für die Deckung der Kosten für Investitionen, Betrieb und Wartung des Netzes, sowie der Messung und des Energiedatenmanagements.
Strombeschaffung und Vertrieb (21%):
Individuell vom Energieversorger geregelt und abhängig von Aufwendungen für Marketing und Vertrieb sowie Großhandelspreise an der Strombörse.
Nein, ein Wechsel zu uns ist generell kostenlos.
Online-Produkte
Ja! Unser Stromprodukt wird aus regenerativen Energien gewonnen und wird vom TÜV Nord
zertifiziert.
Strom aus regenerativen Energiequellen wird Grünstrom oder Ökostrom genannt. Die Energiequellen sind beispielsweise Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse. Durch die Nutzung des Grünstroms helfen Sie den Ausbau von erneuerbaren Energien zu fördern und entlasten unsere Umwelt.
Das Produkt Heizstrom ist ausschließlich für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen buchbar. Weiterhin muss die Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung über einen separaten Zähler gemessen werden, also getrennt vom Haushaltsstrom. Ohne diese Voraussetzungen können wir Ihnen den günstigeren Preis leider nicht anbieten bzw. behalten uns bei einer falschen Angabe im Bestellprozess vor, den Verbrauch zum Haushaltspreis abzurechnen.
Unser Produkt ist nur für Kunden mit einem Bedarf für Heizgas bestellbar. Für das sogenannte Kochgas bieten wir aktuell kein Produkt an.
Es gibt Eintarifzähler und Zweitarifzähler. Der Zweitarifzähler misst den Stromverbrauch getrennt nach Hochtarif (HT oder auch Tagstrom genannt) und Niedertarif (NT oder auch Nachtstrom genannt). Dafür werden zwei verschiedene Zählwerke verwendet, zwischen denen ein Relais zu bestimmten Zeiten hin und her schaltet. Ein Eintarifzähler kann HT und NT nicht trennen. Er misst beide Tarife durchgängig bzw. nur in einem festgelegten Zeitraum.
Nein. Unsere Online-Produkte sind für Kunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) nicht möglich. Für diese Kundengruppe wird in der Regel anhand des sogenannten Lastgangs ein individuelles Angebot erstellt. Befindet sich Ihr Unternehmen im Umkreis von Oranienburg? Dann erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an vertrieb@stadtwerke-oranienburg.de.
Alles rund um den Vertrag
Kundenportal
Sie können alle Daten bequem im
Online-Portal verwalten. Für die erstmalige Anmeldung benötigen Sie ein Passwort, dass Sie mit unserer Vertragsbestätigung erhalten. Sollten Sie es nicht mehr haben, so können Sie bei unserem Kundenservice service@originalenergie.de ein neues Passwort beantragen.
Sollten Sie es nicht mehr haben, so können Sie bei unserem Kundenservice service@originalenergie.de ein neues Passwort beantragen oder Sie nutzen ganz einfach dafür die Funktion „Passwort zurücksetzen“ auf der Login-Seite. Bitte verwenden Sie hierzu die E-Mail Adresse, mit der Sie sich bei uns angemeldet haben.
Im persönlichen Bereich im Kundenportal unter „Zugangsdaten ändern“.
Abschlag
Ihre 11 Abschläge werden bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats automatisch zum 1. des Monats von Ihrem Konto abgebucht. Sollte der Fälligkeitstermin auf einem Sonn- oder Feiertag liegen, wird der Betrag am nächsten Werktag abgebucht. Bei gewählter Überweisung ist der Abschlag selbstständig zum 1. des Monats zu überweisen. Im 12. Monat erhalten Sie von uns die Jahresrechnung. Im ersten Jahr kann es zu Abweichungen kommen.
Die Höhe Ihres monatlich zu zahlenden Abschlags wird aus Ihrem aktuellen Jahresverbrauch und dem Jahresgrundpreis errechnet. Bitte teilen Sie uns Ihren aktuellen Jahresverbrauch beim Bestellprozess mit. Sie können ihn zum Beispiel auf Ihrer letzten Abrechnung einsehen.
Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresrechnung von uns. Die Jahresrechnung richtet sich nach der turnusmäßigen Erfassung der Zählerstände des Netzbetreibers – für ein Lieferjahr werden 11 Abschläge berechnet. Ihre Jahresrechnung hinterlegen wir im Kundenportal.
Diese Option bieten wir nicht an. Der Abschlag wird bei allen Kunden zum 1. des Monats abgebucht bzw. für Kunden, die überweisen, fällig.
Dies ist immer der Folgemonat nach Vertragsbeginn.
Das empfehlen wir Ihnen nicht. Dies führt dazu, dass durch den nachgelagerten automatisierten Mahnprozess, Mehrkosten für Sie anfallen! Grundsätzlich wird der Abschlag bei allen Online-Kunden zum 1. des Monats abgebucht.
Ja, alternativ zur Anpassung durch die Jahresverbrauchsabrechnung können Sie Ihren Abschlag selbstständig in unserem
Online-Portal ändern.
Aufgrund nicht vorliegender Zählerstände könnte es dazu gekommen sein, dass wir keine Abrechnung erstellen konnten. Wir benötigen sowohl die Zählerstände von Ihnen, als auch vom Netzbetreiber. Bitte prüfen Sie, ob Sie uns Ihren Zählerstand zum Abrechnungstermin mitgeteilt haben. Sie können dies in Ihrem Online-Portal vornehmen und dort den Zählerstand nachträglich eingeben.
Zählerstände buchen
Die Nummer die jeder Zähler besitzt, erfahren Sie bei Neueinzug vom Vor- oder Vermieter. Sie können die Nummer auch bei der Hausverwaltung erfragen.
Des Weiteren finden Sie die Zählernummer auch auf Ihrer aktuellen bzw. letzten Abrechnung.
Ihr Netzbetreiber ist für die Ablesung Ihres Zählerstandes im jährlichen Turnus zuständig. Ihr Zählerstand wird uns von Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt, dieser ist auf Ihrer Jahresrechnung ersichtlich.
Es gibt Eintarifzähler und Zweitarifzähler. Der Zweitarifzähler misst den Stromverbrauch getrennt nach Hochtarif (HT oder auch Tagstrom genannt) und Niedertarif (NT oder auch Nachtstrom genannt). Dafür werden zwei verschiedene Zählwerke verwendet, zwischen denen ein Relais zu bestimmten Zeiten hin und her schaltet. Ein Eintarifzähler kann HT und NT nicht trennen. Er misst beide Tarife durchgängig bzw. nur in einem festgelegten Zeitraum.
Preisanpassungen
Sollten Sie ein Preisanpassungsschreiben von uns erhalten haben, finden Sie in diesem den Beginn der Wirksamkeit Ihres neuen Preises.
Ja, aufgrund der Preisanpassung haben Sie das Recht Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
Allgemeines
Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat und verlängert sich automatisch um einen Monat. Abweichend davon beträgt die Vertragslaufzeit bei den 12-Monatsprodukten 12 Monate und verlänert sich um 12 Monate, sofern der Vertrag nicht gekündigt wurde.
Der Vertrag wird mit der Stadtwerke Oranienburg GmbH geschlossen. Sie profitieren damit von einem starken kommunalen Versorger, der seit 30 Jahren auf dem Energiemarkt etabliert ist.
Es handelt sich um die Onlinemarke, die aus den Stadtwerken Oranienburg entstanden ist.
Unsere AGB für all unsere Tarife haben wir für Sie
hier zusammengestellt.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Hier befinden sich alle Informationen zum Datenschutz.
Rechnungen
Wenn Sie Ihren Energieliefervertrag kündigen, wird der letzte Zählerstand abgefragt und daraufhin eine Schlussrechnung für Sie erstellt.
Da es sich um ein Onlineprodukt handelt, stellen wir Ihre Rechnungen und alle weiteren Informationen ausschließlich online zur Verfügung. Das trägt dazu bei, dass wir Ihnen ein günstiges Produkt anbieten und gleichzeitig die Umwelt entlasten können.
Ein separater Versand per E-Mail erfolgt nicht. Im
Online-Portal können Sie Ihre Rechnungen bequem und jederzeit downloaden.
Wir erstellen einmal im Jahr eine Jahresabrechnung.
Nutzen Sie dafür unsere Bankverbindung:
HypoVereinsbank Oranienburg
IBAN DE23 1002 0890 0003 0151 81
BIC HYVEDEMM488
Im
Online-Portal können Sie jederzeit Ihre Rechnung einsehen und als Dokument ausdrucken oder auf Ihrem PC abspeichern.
Nein, das bieten wir leider nicht an.
Dann geben Sie bitte dem Buchungsprozess 2 Tage Zeit und betrachten die Zahlungserinnerung als nicht mehr relevant.
Mehrwertsteuersenkung für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
Ja, selbstverständlich! Und das beste für Sie, Sie brauchen nichts zu tun! Für alle Tarifkunden gilt: Im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.06.2020 berechnen wir die normale Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 berechnen wir den gesenkten Mehrwertsteuer-Satz in Höhe von 16 %. Ihre Abschläge brauchen Sie nicht anzupassen und die Zählerstände müssen auch nicht von Ihnen zusätzlich abgelesen werden. Im Rahmen der Jahresrechnung wird die Steuersenkung rückwirkend korrigiert, sodass der gesamte Vorteil Ihnen zu Gute kommt.
Die nachfolgende Grafik zeigt Ihnen die entsprechenden Zeiträume, für die der reduzierte Mehrwert- bzw. Umsatzsteuersatz gilt. (Die angegebenen 7 % bzw. 5 % geben den verminderten Steuersatz für bspw. Lebensmittel wie Trinkwasser wieder). ORIGINAL ENERGIE hält sich natürlich an diese Zeiträume für die Abgrenzung der richtigen Steuersätze.

Sie brauchen nichts zu tun, das übernehmen wir für Sie im Rahmen der Jahresrechnung.
Die Grafik 01 zeigt Ihren Abrechnungszeitraum, welcher dem Ablesezeitraum entspricht. Das heißt, vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020 berechnen wir z.B. für Ihren Strom einen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % und ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 16 %.

Die Grafik 04 zeigt Ihnen Ihren Abrechnungszeitrum, welcher dem Ablesezeitraum entspricht. In diesem Fall fällt der komplette Ablesezeitraum in den Bereich, für den der 16 %-ige Mehrwertsteuersatz gilt. Das heißt, vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 berechnen wir z.B. für Ihren Strom eine Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16 %.

Die Grafik 03 zeigt Ihren Abrechnungszeitraum, welcher dem Ablesezeitraum entspricht. Das heißt, vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 berechnen wir z.B. für Ihren Strom einen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16 % und ab dem 01.01.2021 bis zum 31.08.2021 von 19 %.

Nein, das müssen Sie nicht. Sie zahlen bzw. wir ziehen per Lastschriftverfahren weiter die Beiträge in der aktuell bestehenden Höhe ein. Sämtliche Vorteile aus den Maßnahmen der Mehrwertsteuer-Senkung kommen Ihnen im Rahmen der Jahresrechnung zu Gute und werden Ihnen erstattet oder verrechnet.
Selbstverständlich ja! Diese Möglichkeit haben Sie grundsätzlich immer und das wie gewohnt. Die Änderung Ihres Abschlags können Sie per E-Mail veranlassen oder jederzeit in Ihrem Online-Kundenportal eigenständig anpassen.
Dazu besteht keine Pflicht! Selbstverständlich bieten Ihnen die Stadtwerke Oranienburg hier Erleichterung, indem eine entsprechende Abgrenzung zum 30.06.2020 automatisch vorgenommen wird. Entsprechende Zeiträume werden mit der richtigen Mehrwertsteuer berechnet. Auch das erfolgt für Sie ganz bequem über die Jahresrechnung. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Zählerstände mitzuteilen. Nutzen Sie dazu gerne das Online-Kundenportal.
Natürlich werden wir geltende gesetzliche Regelungen umsetzen. Sofern Sie eine Abschlagsregelung mit ORIGINAL ENERGIE vereinbart haben, gelten vorstehende Informationen analog. Das heißt, die Abschläge bleiben unverändert, die Zähler müssen nicht abgelesen werden und die reduzierten Steuersätze werden im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung korrigiert.
Kündigung
Mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kann der Vertrag gekündigt werden.
Sie brauchen uns nur Ihre Kündigung mit Ihren Vertragsdaten zu schicken. Sie erreichen uns per E-Mail oder im Kundenportal.
ORIGINAL ENERGIE übernimmt die Kündigung Ihres alten Vertrages. Falls Sie Ihren bisherigen Vertrag bereits selbst gekündigt haben, teilen Sie uns dies bitte beim Bestellprozess mit. Wichtiger Hinweis: Sollten Sie bei Ihrem alten Versorger ein Sonderkündigungsrecht haben, empfehlen wir die Kündigung selbst vorzunehmen.
Und viele andere Fragen, die Sie auch interessieren
Nein, denn Ihre Energieversorgung ist gesetzlich durch den Grundversorger gesichert. Die Umstellung bemerkt man als Kunde nicht.
Für die Instandhaltung und Wartung ist Ihr regionaler Netzbetreiber zuständig. Bitte wenden Sie sich im Falle einer Störung direkt an ihn, damit das Problem schnell behoben werden kann.
Melden Sie sich dafür bei Ihrem örtlichen Verteilnetzbetreiber. Gerne teilen wir Ihnen den Kontakt mit.
Grundsätzlich ja, außer in einzelnen kleineren grenznahen Netzgebieten. Bei Gasprodukten liefern wir nur in Netzgebiete, die mit H-Gas („High calorific gas“ mit einem höherem Brennwert) versorgt werden. Prüfen Sie doch gleich die Verfügbarkeit über unseren Tarifrechner.