Ein Strompreis, Umlagen und Steuern inklusive

Von André Gerisch, 1. August 2017

 

Im Strompreis sind Umlagen und Steuern enthalten, aber wie setzt sich der Preis eigentlich genau zusammen?

Vom Preis für eine Kilowattstunde Strom haben die meisten Verbraucher eine Vorstellung. Auch ist allgemein bekannt, dass Energieversorger den Strompreis aus einem Grundpreis und dem Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde berechnen. Aber welche weiteren Beteiligten sich welches Stück vom Kuchen nehmen, ist dann schon eine schwierigere Frage. Wir möchten beleuchten, welche Komponenten den Preis am Ende ausmachen.

Im Preis enthalten sind Bestandteile aus drei unterschiedlichen Bereichen:

  • Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen
  • Netzentgelte für die Nutzung der Stromnetze
  • Kosten für die Stromerzeugung und den Vertrieb

Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) kürzlich in einer Strompreisanalyse berechnet hat, machen staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen den größten Teil des Strompreises aus, insgesamt 55 Prozent. Danach folgen staatlich festgelegte Kosten für Netzentgelte mit 26 Prozent. Den kleinsten Teil macht die Beschaffung bzw. der Vertrieb mit rund 19 Prozent aus.

 

Auszug aus der Strompreisanalyse des BDEW, Juli 2017

EEG-Umlage

Die größte Umlage ist die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie fließt in den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das funktioniert so: Der Preis für regenerativ erzeugten Strom z.B. aus Solaranlagen – auch Einspeise-Prämie genannt – ist garantiert. Das gibt den Betreibern solcher Erzeugungsanlagen finanzielle Planungssicherheit und somit einen Anreiz zum Ausbau ihrer Energieproduktion. Diese Umlage macht allein gut 20% des Strompreises aus.

Netzentgelte

Das Entgelt zur Nutzung des Stromnetzes ist die Gebühr für den Transport der Energie zum Kunden. Der örtliche Netzbetreiber kümmert sich im Gegenzug um den Betrieb und den Ausbau der Netze einschließlich Messung und Energiedatenmanagement.
Bezogen auf den Strompreis macht das Netzentgelt rund 25 % des Preises aus. Netzentgelte sind staatlich reguliert und werden durch die Bundesnetzagentur genehmigt. Die Netzkosten können je nach Ort deutlich variieren. Kunden können zwar ihren Energieversorger wechseln, nicht aber ihren Netzbetreiber.

Preisschwankungen

Neben dem Staat, der die Höhe der verschiedenen Umlagen und Steuern bestimmt, haben vor allem Rohstoffpreise Einfluss auf den Strompreis. Zunehmend spielt auch das Wetter eine wichtige Rolle: je mehr Wind weht oder die Sonne scheint, desto größer ist das Angebot an grüner Energie, und das drückt den Preis an der Strombörse.

Weitere Steuern, Abgaben und Umlagen

Zu den wichtigsten Umlagen, Abgaben und Steuern zählen neben der bereits erwähnten EEG-Umlage (ca. 21% vom Endpreis) die Mehrwertsteuer (19%) und die Stromsteuer (7%).
Weitere Preiskomponenten mit geringem Anteil am Strompreis sind:

  • Der KWK-Aufschlag gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz),
  • die Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV),
  • die Offshore-Umlage nach § 17f EnWG zum Ausbau der Offshore-Windenergie,
  • die AbLaV-Umlage für abschaltbare Lasten für die Netz- und Systemsicherheit und
  • die Konzessionsabgabe an die Kommune für Wegenutzungsrechte.

Genau erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und die Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber Netztransparenz.de die Bestandteile des Strompreises

Einfluss der Stromversorger auf den Strompreis

Im Einflussbereich eines Energieversorgers liegt also nur ein kleiner Teil des Strompreises.
Mehr als drei Viertel des Strompreises resultieren aus Gebühren und Abgaben sowie Netzentgelten, auf die der Energieversorger keinerlei Einfluss hat.